Ordnung des Leipzig Research Centre Global Dynamics (ReCentGlobe)
Universität Leipzig vom 7. Januar 2020
Auf Grundlage von § 92 Abs. 3 S. 1 SächsHSFG und § 31 der Grundordnung der Universität Leipzig vom 6. August 2013 erlässt das Rektorat der Univer- sität Leipzig nach Anhörung der Beteiligten und Stellungnahme des Senates der Universität Leipzig die nachfolgende Ordnung des Leipzig Research Centre Global Dynamics (ReCentGlobe).
Präambel
Das Leipzig Research Centre Global Dynamics (im Folgenden ReCentGlobe) dient der interdisziplinären und fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit in Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchsförderung, Lehre und Weiterbildung zwischen Wissenschaftler:innen. Es soll insbesondere durch koordinierte Zusammenarbeit zwischen Regional-, Sozial-, Kultur- und Geschichtswissenschaften die Analyse transregionaler und globaler Prozesse vorantreiben, aber auch Brücken zu anderen Wissenschaftsbereichen schlagen, um globale Herausforderungen und Dynamiken möglichst umfassend zu untersuchen. Es wurde als integriertes Forschungszentrum im Jahr 2019 in Umsetzung des Hochschulentwicklungsplanes 2025 gegründet und dient der Kooperation zwischen einschlägig in Forschung bzw. Lehre ausgerichteten Instituten innerhalb und außerhalb der Universität am Standort Leipzig und seinem Umfeld sowie der internationalen Kooperation mit Partnern in allen Weltregionen.
§1 Rechtsstatus
Das ReCentGlobe ist eine zentrale Einrichtung der Universität Leipzig im Sinne von § 92 Abs. 1 SächsHSFG und § 31 der Grundordnung der Universität Leipzig, die interdisziplinär und fakultätsübergreifend arbeitet.
§2 Aufgaben
- Das ReCentGlobe fördert und koordiniert fakultätsübergreifende Aktivitäten in Forschung, Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Lehre im Bereich der Zusammenarbeit von Regional-, Sozial-, Kultur- und Geschichtswissenschaften für die Analyse transregionaler und globaler Prozesse.
- Das ReCentGlobe dient der trans-, inter- und multidisziplinären Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftler:innen der verschiedenen Bereiche der Universität Leipzig und aus Partnereinrichtungen des In- und Auslandes. Es arbeitet dafür eng mit der Research Academy Leipzig und insbesondere der dort angesiedelten Graduate School Global and Area Studies bei der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zusammen und ist Teil des Profilbereiches „Global Connections and Comparisons“.
- Die erzielten Ergebnisse werden veröffentlicht. Neben der Grundlagenforschung soll die Lehre in den beteiligten Fächern und an deren Schnitt- stellen bereichert werden und intensive Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer in die verschiedensten gesellschaftlichen Bereiche betrieben werden.
- Das ReCentGlobe baut eine von allen beteiligten Wissenschaftler:innen gemeinsam zu nutzende Infrastruktur auf und etabliert eine stimulierende wissenschaftliche Atmosphäre durch gemeinsame wissenschaftliche Veranstaltungen.
- Grundlage der Arbeit des ReCentGlobe ist eine für die Dauer von jeweils vier Jahren abzuschließende Zielvereinbarung zwischen dem Direktorium des Zentrums und dem Rektorat der Universität Leipzig.
§3 Mitglieder und assoziierte Mitglieder
- Mitglieder von ReCentGlobe können Mitglieder und Angehörige der Universität Leipzig werden, die ein begründetes wissenschaftliches Interesse am Forschungs- und Lehrprofil des Zentrums sowie der darauf bezogenen Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in ihren verschiedenen disziplinären Ausformungen haben und von einem der Forschungsbereiche des ReCentGlobe als Mitglied anerkannt wurden. Nicht der Universität Leipzig angehörende Personen und Einrichtungen können als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden, soweit und solange diese einen sichtbaren und eigenständigen Beitrag zur Förderung der Ziele des ReCentGlobe erbringen.
- Über die Aufnahme von Mitgliedern und assoziierten Mitgliedern ent- scheidet das Direktorium auf Vorschlag der Forschungsbereiche und auf Grundlage eines schriftlichen Antrags. Der Austritt aus dem ReCentGlobe bedarf der schriftlichen Erklärung an das Direktorium von ReCentGlobe.
- Die Mitglieder des ReCentGlobe nehmen regelmäßig an den gemeinsamen Aktivitäten und den Mitgliederversammlungen des Zentrums teil und beteiligen sich aktiv an den wissenschaftlichen Vorhaben in den Forschungsbereichen. Sie richten ihre wissenschaftlichen Bemühungen an den kooperativen Arbeitsstrukturen der Forschungsbereiche aus, arbeiten an der Antragstellung für Exzellenzcluster, Sonderforschungsbereiche und Transregios, Kolleg-Forschungsgruppen, Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs u. ä. mit und beteiligen sich an interdisziplinären Formen der Doktorandenqualifizierung und akademischen Lehre.
- Die Mitglieder des ReCentGlobe werden durch das Direktorium regelmäßig über die Ergebnisse der am Zentrum durchgeführten Forschungen informiert und zur Teilnahme an vom Zentrum durchgeführten Veranstaltungen eingeladen.
§4 Gremien
Gremien des Leipzig ReCentGlobe sind die Forschungsbereiche, die Mitgliederversammlung des Zentrums, die Forschungsbereichsversammlung, das Direktorium, die/der Direktor:in, die Geschäftsführung sowie der wissenschaftliche Beirat.
§5 Forschungsbereiche
- Das ReCentGlobe gliedert sich in Forschungsbereiche, die in der Regel die für die Umsetzung ihrer Agenda benötigten Forschungsmittel in Form größerer Verbundprojekte und mit ihnen im Zusammenhang stehender Einzelvorhaben einwerben.
- Das Direktorium nutzt regelmäßig die Evaluierungsergebnisse von Drittmittelverbünden zur Qualitätssicherung der Forschungsbereiche und entscheidet auf dieser Grundlage über die Weiterführung, Modifizierung oder gegebenenfalls Beendigung von Forschungsbereichen. Solche Ent- scheidungen sollen in der Regel in einem Abstand von nicht länger als einem Jahr zur externen Evaluierung getroffen werden. In diese Entscheidungen sind die Ergebnisse der regelmäßigen Evaluierung des ReCentGlobe durch seinen wissenschaftlichen Beirat einzubeziehen. Die Entscheidung wird zunächst der Forschungskommission der Universität Leipzig vorgestellt und begründet sowie anschließend dem Rektorat zur Kommentierung vorgelegt.
- Das ReCentGlobe führt auf Initiative des Direktoriums regelmäßig Findungskonferenzen durch, um Ideen für neue Forschungsbereiche zu identifizieren. Aus solchen Findungskonferenzen kann das Direktorium die Einladung an eine Gruppe von Wissenschaftler:innen ableiten, einen Vorschlag für einen neuen Forschungsbereich zu erarbeiten, über den an- schließend die Mitgliederversammlung des ReCentGlobe berät und das Direktorium entscheidet.
- Die Forschungsbereiche halten einmal jährlich Forschungsbereichsversammlungen ab, in denen sie eine/n Sprecher:in wählen, der den Forschungsbereich im Direktorium des ReCentGlobe vertritt.
§6 Mitgliederversammlung des ReCentGlobe
- Die Mitgliederversammlung des ReCentGlobe besteht aus allen Mitgliedern des ReCentGlobe und wird auf Beschluss des Direktoriums oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des ReCentGlobe, zumindest aber einmal pro Kalenderjahr von der/dem Direktor:in einberufen. Assoziierte Mitglieder können mit Rederecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Bei allen Entscheidungen der Mitgliederversammlung über Fragen der Forschung ist eine Mehrheit der Hochschullehrer:innen zu gewährleisten, soweit Fragen der Lehre berührt sind, verfügt die Gruppe der Hochschullehrer:innen mindestens über die Hälfte der Stimmen.
- Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Direktoriums über die Erfüllung der Aufgaben des ReCentGlobe entgegen und kann alle grundsätzlichen Fragen im Rahmen der unter § 2 genannten Aufgaben erörtern und Empfehlungen an das Direktorium aussprechen.
Die Mitgliederversammlung dient der Berücksichtigung der Interessen aller beteiligten Forschungsbereiche und entscheidet deshalb mit einfacher Mehrheit über
- Vorschläge zur Einladung von Wissenschaftler:innen in den wissenschaftlichen Beirat;
- die Annahme oder Ablehnung der vom Vorstand vorgelegten Forschungs-, Tätigkeits- und Finanzberichte;
- sowie mit Zweidrittelmehrheit, der Universitätsleitung zu empfehlen, das ReCentGlobe aufzulösen.
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 50% der Mitglieder beschlussfähig. Kommt eine Beschlussfähigkeit trotz Einhaltung einer 14-tägigen Ladungsfrist nicht zustande, so ist die/der Direktor:in berechtigt, das Plenum mit einer Ladungsfrist von vier Wochen zu einer außerordentlichen Versammlung erneut einzuladen. Die außerordentliche Versammlung ist auch ohne Erreichen des Quorums von 50% seiner Mitglieder beschlussfähig.
§7 Direktorium
Das Direktorium des ReCentGlobe ist verantwortlich für die wissenschaftliche Arbeit des Zentrums. Es kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
- die kollegiale Leitung des ReCentGlobe
- die Koordinierung der Forschungsbereiche im Rahmen der Zielvereinbarung mit dem Rektorat
- Anregungen für die Entwicklung neuer Forschungsbereiche
- Entscheidung über die Vergabe der dem ReCentGlobe zur Verfügung stehenden Mittel der Universität
- Entscheidungen über die Fortführung, Modifizierung oder gegebenenfalls Beendigung von Forschungsbereichen
- die Koordinierung der Arbeit in den Bereichen Forschungsdatenmanagement, Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer, internationale Forschungskooperation, die über die Belange einzelner Forschungsbereiche hinausgehen.
Das Direktorium legt der Mitgliederversammlung, dem wissenschaftlichen Beirat, den beteiligten Fakultäten und dem Senat jährlich einen Forschungs-, Tätigkeits- und Finanzbericht vor.
Dem Direktorium gehören an
- die Sprecher:innen der Forschungsbereiche, die von den Forschungsbereichsversammlungen (gegebenenfalls nach den dort gültigen Ordnungen – etwa für Sonderforschungsbereiche) gewählt und der/dem Rektor:in zur Bestellung vorgeschlagen werden,
- zwei Vertreter:innen der Postdoktorand:innen und eine/nVertreter:in der Promovierenden, die von den Promovierenden und Postdocs im Rahmen der Mitgliederversammlung in Einzelwahlen nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden
- die/der Koordinator:in der Geschäftsstelle
- bis zu drei Vertreter:innen der beteiligten Fakultäten.
Die Sprecher:innen der Forschungsbereiche werden von der/dem Rektor:in der Universität für eine Amtszeit von 4 Jahren zu Mitgliedern des Direktoriums bestellt. Vertreter:innen der Postdocs und der Promovierenden werden für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Wiederholte Bestellung durch die/den Rektor:in ist möglich.
Alle Direktoriumsmitglieder müssen Mitglieder des Zentrums sein. Das Direktorium soll in seiner Besetzung das im ReCentGlobe vertretene Fächerspektrum widerspiegeln. Die Hochschullehrer:innen müssen über die Mehrheit der Sitze verfügen.
§8 Direktor:in
- Die Direktoriumsmitglieder schlagen aus der Mitte der dem Direktorium angehörenden Hochschullehrer:innen für eine Amtszeit von 4 Jahren eine/n Direktor:in sowie eine/n stellvertretende:n Direktor:in vor. Aufgrund dieses Vorschlages bestellt die/der Rektor:in der Universität Leipzig die/den Direktor:in und die/den stellvertretende:n Direktor:in. Wiederbestellung ist möglich.
- Die/Der Direktor:in repräsentiert das Zentrum nach außen und gegen- über anderen Einrichtungen der Universität.
- Bei vorzeitigem Ausscheiden oder bei Abwesenheit der/des Direktor:in übernimmt die/der stellvertretende Direktor:in die Vertretung des Zentrums.
§9 Koordination der Geschäftsstelle
- Das Direktorium des ReCentGlobe wird bei der Ausführung seiner Aufgaben von einer/einem Koordinator:in der Geschäftsstelle unterstützt und überträgt ihr/ihm die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Zentrums. Die/Der Koordinator:in wird von der/dem Rektor:in auf Vorschlag des Direktoriums eingesetzt.
- Dabei stützt sich die/der Koordinator:in der Geschäftsstelle auf ein enges Zusammenwirken der Koordinator:innen drittmittelfinanzierter Forschungsverbünde mit den aus Haushaltsmitteln der Universität Leipzig finanzierten Mitarbeiter:innen des ReCentGlobe, die für zentrale Forschungsservices (insbesondere Datenmanagement und -kuration) und die Wissenschaftskommunikation ebenso wie für die Haushaltsführung des Zentrums und gegebenenfalls weitere Aufgaben verantwortlich zeichnen.
Die Weisungsgebundenheit der Koordinator:innen drittmittelfinanzierter Forschungsverbünde gegenüber den Sprecher:innen von Verbundprojekten bleibt unberührt, das Zusammenwirken erfolgt auf Grundlage von Beschlüssen des Direktoriums von ReCentGlobe im Rahmen einer kooperativen Arbeitskultur und einer in entsprechenden Beschlüssen des Direktoriums definierten Delegation von Weisungsbefugnissen.
Die/Der Koordinator:in der Geschäftsstelle trägt gegenüber dem Direktorium die Verantwortung für den sachgerechten, effizienten und transparenten Einsatz der dem ReCentGlobe zur Verfügung gestellten Ressourcen.
§ 10 Wissenschaftlicher Beirat
- Der Beirat dient der Sicherung der Qualität der Arbeit des ReCentGlobe. Er nimmt einmal jährlich zum Arbeitsbericht des Vorstands Stellung und kann neue (Forschungs-)Projekte des Zentrums anregen.
- Der Beirat evaluiert die Arbeit des ReCentGlobe innerhalb seiner vierjährigen Amtszeit einmal vor Ort. Der dabei erstellte Evaluierungsbericht dient dem ReCentGlobe zur Optimierung seiner Arbeit und dem Rektorat bei der Erneuerung einer Zielvereinbarung mit dem Zentrum als Grundlage.
- Der Beirat besteht aus international anerkannten Wissenschaftler:innen, die außerhalb Leipzigs im Forschungsfeld des ReCentGlobe aktiv sind, sowie gegebenenfalls weiteren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Der Beirat besteht aus mindestens 3 und höchstens 7 Mitgliedern, die durch die Mitgliederversammlung des ReCentGlobe vorgeschlagen werden und von der/dem Rektor:in der Universität Leipzig auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Direktoriums für die Dauer von 4 Jahren bestellt werden. Eine Wiederbestellung ist möglich.
§ 11 Änderung der Ordnung
Änderungen dieser Ordnung werden von der Mitgliederversammlung des ReCentGlobe vorgeschlagen und vom Rektorat der Universität Leipzig nach Anhörung der Beteiligten und Stellungnahme des Senats beschlossen.
§ 12 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Die Ordnung wurde vom Rektorat am 19. Dezember 2019 nach Anhörung der Beteiligten und Stellungnahme des Senats beschlossen und tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig in Kraft.
Leipzig, den 7. Januar 2020
Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin